EU - Richtlinie
besagt, dass Führerscheine nicht mehr unbefristet erteilt werden dürfen und bestimmt einen einheitlichen Kartenführerschein.
- in Deutschland wurde die höchstzulässige Gültigkeitsdauer gewählt:
Führerscheine werden auf 15 Jahre befristet.
- Diese Gültigkeitsdauer bezieht sich nicht auf die Fahrerlaubnis, sondern nur auf das
Führerscheindokument.
- Die Versäumnis der Frist hat lediglich ein Bußgeld zur Folge. Es handelt sich in diesen Fällen
nicht um ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, demnach keine Straftat.
- Die Verlängerung erfolgt ohne die Voraussetzung einer Gesundheitsprüfung und dient der
Aktualisierung von Personalien und Foto.
- Alle Führerscheine die vor dem 18.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens
2033 umgetauscht werden.