Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn:
- das zulässige Gesamtgewicht der Kombination ( Zugfahrzeug und Anhänger ) ein Gewicht von 3500 kg nicht übertseigt.
Mindestalter : 18 Jahre / bei "begleitetem Fahren" ( BF 17 ) 17 Jahre
Befristung: keine
Gleichzeitiger Erwerb: Klasse AM