Klasse D
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter:
24 Jahre ( wenn auch DE gemacht wird )
23 Jahre - nur D, mit beschleunigter Grundqualifikation
21 Jahre - mit abgeschlossener Grundqualifikation ( Berufskraftfahrerausbildung)
20 Jahre - während und nach Abschluß der Berufsausbildung zum staatl. anerk.
a) Berufskraftfaher
b) Fachkraft im Fahrbetrieb
c) Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Kenntnissen zum Führen von
KFZ im öffentlichen Verkehr.
18 Jahre - während und nach Abschluß der Ausbildung, für den Linienverkehr in
einem Umkreis von nicht mehr als 50 km
Bis zum Erreichen des Mindestalters ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, das sie nur für Fahrten im Inland und nur im Rahmen der Ausbildung gelten.
Vorbesitz: Klasse B oder C1 oder C
Befristung: 5 Jahre
Gleichzeitiger Erwerb: D1