Klasse D

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:

24 Jahre    ( wenn auch DE  gemacht wird )

23 Jahre - nur  D, mit beschleunigter Grundqualifikation

21 Jahre - mit abgeschlossener Grundqualifikation ( Berufskraftfahrerausbildung)

20 Jahre - während und nach Abschluß der Berufsausbildung zum staatl. anerk.

                 a) Berufskraftfaher

                 b) Fachkraft im Fahrbetrieb

                 c) Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Kenntnissen zum Führen  von

                    KFZ im öffentlichen Verkehr.

18 Jahre - während und nach Abschluß der Ausbildung, für den Linienverkehr in       

                 einem Umkreis von nicht mehr als 50 km

Bis zum Erreichen des Mindestalters ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, das sie nur für Fahrten im Inland und nur im Rahmen der Ausbildung gelten.


Vorbesitz: Klasse B    oder   C1    oder  C

Befristung: 5 Jahre

Gleichzeitiger Erwerb: D1