Klasse C

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplatzen außer dem Führersitz.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:   21   Jahre

Vorbesitz: Klasse B

Befristung: 5 Jahre

Gleichzeitiger Erwerb: C1


Ausnahmen vom Mindestalter gemäß § 10 FeV, setzt eine MPU voraus.

Grund:

Durch die MPU soll festgestellt werden, ob der Bewerber, obwohl das vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht ist, über einen ausreichenden Entwicklungsgrad und der benötigten Reife zum Führen der beantragten Fahrzeugen dient.